Das Josefshaus Olpe bietet ein vielfältiges und facettenreiches Angebot im Bereich der stationären Kinder- und Jugendhilfe an. Rechtsgrundlage des Leistungsangebotes sind die §§ 34,35, 35a und 41 SGB VIII i.V.m. den §§ 27ff. sowie § 36 SGB VIII. Im Leistungsfeld der Einrichtung werden auch Kinder und Jugendliche mit Behinderungen nach SGB XII integrativ betreut.
Anliegen ist es, Kindern und Jugendlichen individuelle Entfaltungsmöglichkeiten aufzuzeigen mit dem Ziel der Stärkung persönlicher Ressourcen.
Die dezentrale Struktur der Einrichtung macht die Einbindung in das soziale Umfeld möglich. Das Josefshaus bietet eine familienähnliche Atmosphäre und Alltagsnormalität.